TY - DATA T1 - Supplementary Material for: Das letzte Mittel? Ein Überblick über die politische Diskussion und den Forschungsstand zum Einsatz medikamentöser Zwangsbehandlung in der Psychiatrie PY - 2013/12/10 AU - Lincoln T.M. AU - Heumann K. AU - Teichert M. UR - https://karger.figshare.com/articles/dataset/Supplementary_Material_for_Das_letzte_Mittel_Ein_berblick_ber_die_politische_Diskussion_und_den_Forschungsstand_zum_Einsatz_medikament_ser_Zwangsbehandlung_in_der_Psychiatrie/5126050 DO - 10.6084/m9.figshare.5126050.v1 L4 - https://ndownloader.figshare.com/files/8713261 KW - Zwangsmedikation KW - Menschenrechte KW - UN-Behindertenrechtskonvention KW - Schizophrenie KW - Psychiatrische Versorgung KW - Zwangsbehandlung N2 - Die Diskussion über den Einsatz medikamentöser Zwangsbehandlung ist durch veränderte Rechtsgrundlagen neu entfacht. Der folgende Beitrag führt in die Aspekte der rechtlichen Grundlagen ein, gibt Kernpositionen der laufenden politischen Diskussion wieder und geht anschließend anhand empirischer Untersuchungen den Fragen nach, wie häufig medikamentöse Zwangsbehandlungen zum Einsatz kommen, wie sie von den Betroffenen erlebt und bewertet werden und ob sie nachweislich effektiv sind. Aus epidemiologischen Studien wird ersichtlich, dass die Häufigkeit von Zwangsmedikation innerhalb Deutschlands und international erheblich variiert. Qualitative Daten in verschiedenen Kontexten weisen darauf hin, dass Zwangsmedikation bei vielen Betroffenen mit Angst, Ärger, Scham und Hilflosigkeit einhergeht und traumatisierend sein kann. Retrospektive Untersuchungen zeigen, dass Zwangsmedikation von etwa der Hälfte der Betroffenen im Nachhinein als richtig bewertet wird. Belastbare empirische Belege für eine unmittelbare oder längerfristige Wirkung von Zwangsmedikation im Hinblick auf Aggressivität, Erregung, und Symptomatik fehlen. Aus empirischer Sicht erscheinen Zwangsbehandlungen demnach eher nicht gerechtfertigt, wobei belastbare Studien aus ethischen Gründen auch schwer zu erbringen sind. Aufgrund der ausgeprägten Schwankungen in der Prävalenz ist ferner fraglich, ob der Spielraum, auf Zwang zu verzichten und mildere Mittel anzuwenden bislang bereits in allen Kliniken hinreichend ausgeschöpft wurde. Vielversprechende Ansatzpunkte für die Vermeidung von Zwangsbehandlungen liegen in einer stärker aufsuchenden Behandlung, dem systematischen Einsatz milderer Mittel in Krisensituationen, Behandlungsvereinbarungen und der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Behandlungsalternativen. Das Potenzial solcher Alternativen sollte stärker genutzt und erforscht werden. ER -